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Die ÖNORM B 1301

„Die ÖNORM B 1301 – Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen“

Nach der Einführung der ÖNORM B 1300 – Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude im Jahr 2012 wurde nun auch die ÖNORM B 1301 veröffentlicht, welche den Bereich der Nicht-Wohngebäude abdeckt. Liegenschaftseigentümer und -vermieter sowie der Immobilienverwalter haben besonders dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht.

Objektsicherheitsprüfungen müssen als Bestandteil der Verkehrssicherungspflichten angesehen werden.

Im Schadensfall kann der Entlastungsbeweis des Liegenschaftseigentümers und -vermieters sowie des Immobilienverwalters nur gelingen, wenn der Beweis erbracht werden kann, dass alle zur Gefahrenabwehr erforderliche Sorgfalt aufgewendet wurde und Vorkehrungen getroffen wurden, um diese Gefahren zu ermitteln und zu beseitigen.

Die ÖNORM B 1301 liefert dazu nützliche Checklisten zur Prüfung der Objektsicherheit. Die ÖNORM B 1301 enthält eine Gliederung in vier Fachbereiche:

  • Technische Objektsicherheit,
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz,
  • Gesundheits- und Umweltschutz sowie
  • Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren.