FAQ´s

zur Brandschutzausbildung

Die Beratungsstelle für Brand und Umweltschutz bildet aus und
berät.

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Brandschutzausbildung. Diese Seite wird ständig erweitert. Sollten Sie trotzdem keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden oder allgemeine Informationen zu unseren Kursen benötigen, kontaktieren Sie uns:

Telefon: +43 1 706 55 00
E-Mail: bfbu@bfbu.at

WELCHE ART VON BRANDSCHUTZPERSONAL BENÖTIGE ICH FÜR MEINEN BETRIEB ODER MEIN OBJEKT?

Welches Brandschutzpersonal erforderlich ist, ergibt sich grundsätzlich aus den Bundesgesetzen (Arbeitsstättenverordnung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sowie aus den Bescheiden der zuständigen Behörden. In den meisten Fällen sind Anforderungen im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid bzw. in einem später folgenden Betriebsanlagenänderungsbescheid zu finden.

Außerdem können verschiedene Formen des betrieblichen Brandschutzes in Landesgesetzen in einem Brandschutz (sanierungs) konzept oder in einschlägigen Normen bzw. Richtlinien definiert werden.

DIE BEHÖRDE HAT EINEN BRANDSCHUTZBEAUFTRAGEN VORGESCHRIEBEN. REICHT ES, DEN KURS BSB ZU BUCHEN ODER SIND WEITERE KURSE NOTWENDIG?

Zur Befähigung „Brandschutzbeauftragter“ sind folgende Module notwendig:

  • Modul „Brandschutzwart (BSW)“ = Grundausbildung Modul 1
  • Modul „Brandschutzbeauftragter (BSB)“ = Grundausbildung Modul 2
  • Innerhalb von höchstens 2 Jahren: die erforderlichen Technikseminare
  • Die erforderlichen nutzungsbezogenen Seminare (N x)

Alle 5 Jahre: Fortbildungsveranstaltungen

Der Brandschutzbeauftragte soll über eine (anlagen)technischen Vorbildung verfügen und im Betrieb eine entsprechende Position einnehmen. Aufbauend auf die Ausbildung zum Brandschutzwart (Dauer 1 Tag) erfolgt die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (Dauer 2 Tage).

Die gesamte (Grund)ausbildungsdauer beträgt somit 3 Tage.

Im Anschluss seiner Grundausbildung muss binnen zwei Jahren die erweiterte Ausbildung (Technikseminar: Brandmeldeanlagen) besucht werden.

GIBT ES AUSBILDUNGSUNTERSCHIEDE DER VERSCHIEDENEN ANBIETER?

Die Ausbildung ist einheitlich (und minutengenau) in der TRVB 117 O geregelt. Ebenso wird die Qualität der ausbildenden Stelle in dieser Richtlinie definiert.

Unsere Institution bietet jedoch eine Qualität der Ausbildung, welche weit über den vorgegebenen Mindestanforderungen liegt. Alle unsere Vortragenden sind Feuerwehrmitglieder, welche somit perfekt den Übergang von Theorie zur gelebten Praxis vermitteln können.

Sämtliche Lehrgangsleiter sind ausgebildete Feuerwehroffiziere mit langjähriger Praxis im Einsatz(führungs)dienst.

Die somit gewonnen Erfahrungen kommen gezielt unseren Kursteilnehmern zu Gute, um zum besseren Verständnis der Verknüpfung zwischen Theorie und Praxis beizutragen.

DARF DER BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTE BETRIEBSINTERN BRANDSCHUTZPERSONAL AUSBILDEN?

Zitat aus der AStV: „Als Brandschutzwarte dürfen nur Personen bestellt werden, die eine einschlägige Ausbildung einer Schulungseinrichtung nachweisen oder nachweislich vom Brandschutzbeauftragten mindestens sechs Stunden betriebsbezogen ausgebildet und unterwiesen wurden.“

Die interne Ausbildung der Brandschutzwarte durch Brandschutzbeauftragte wird oft als probates Mittel gesehen, um möglichst den externen Ausbildungsaufwand gering zu halten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese Ausbildung nur „intern“ (im jeweiligen Betrieb) gültig ist.

Zur Eintragung dieser internen Ausbildung in den Brandschutzpass und einer dadurch möglichen weiteren Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten (in einer anerkannten Fortbildungsinstitution) muss die Erfolgskontrolle von einem anerkannten Ausbildungsleiter in Form einer mündlichen und praktischen Prüfung abgenommen werden. Die dadurch entstehenden Kosten relativieren die Ersparnis der internen Ausbildung.

Um auch in diesem Fall unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen bieten wir auch auf Anfrage Kurse direkt bei Ihnen vor Ort an. Dadurch bleibt Ihre Flexibilität erhalten.