BFBU Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz GmbH
Update Informationen zur aktuellen Corona Situation
Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Kunden!
Unsere Kurse finden wie geplant statt.
Die COVID-19 Maßnahmenverordnung sieht die Möglichkeit vor, notwendige berufliche Aus- bzw. Fortbildungen zu ermöglichen. Brandschutz ist in vielen Rechtsmaterien ein wichtiges Thema, daher werden unsere Kurse ohne Einschränkungen angeboten.
Natürlich legen wir besonderen Wert auf die bereits früher eingeführten Sicherheitsmaßnahmen, welche unten angeführt sind.
- Die Einhaltung der erforderlichen Abständen erfolgt in allen Bereichen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurden die Teilnehmerzahlen reduziert, so dass ausreichend Sitzabstand vorhanden ist.
- Verfügbarkeit von ausreichend Desinfektionsmitteln
- Unsere Mitarbeiter begrüßen Sie beim Empfang mit Masken.
- Bitte beachten auch Sie die MNS-Maskenpflicht – bei Bedarf wird Ihnen eine MNS-Maske zur Verfügung gestellt.
- In den Pausen werden die Seminarräumlichkeiten gründlich gelüftet
- Nach jedem Kurs erfolgt eine gründliche Oberflächendesinfektion
Alle gebuchten Teilnehmer erhalten hierzu noch eine gesonderte Information.
Danke für Ihr Verständnis
Wir bilden aus und beraten, individuell, maßgeschneidert und effektiv

Warum BFBU?
- Modernes Schulungszentrum
- Gute Verkehrsanbindung
- Online Kursbuchung
- Erfahrene Ausbilder
- Angenehmes Kursklima
- u.v.m.
Setzen Sie auf Ihren erfahrenen Partner im Bereich Brandschutz und Brandschutzausbildung und geniesen Sie beste Betreuung rund um dieses wichtige Thema, denn qualitativ hochwertiger Brandschutz gepaart mit bestens ausgebildetem Fachpersonal rettet Leben.
Unser Angebot
- Brandschutzwartausbildung oder
- Brandschutzbeauftragtenausbildung
- Anleitung zur Brandalarm- und Räumungsübung
- Brandschutz, Brandschutzpläne, Brandschutzberatung, usw.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus unserem umfangreichen Portfolio. Näheres zu unseren vielfältigen Seminaren bzw. Kursen finden Sie unter dem Menüpunkt Seminartermine! Wir unterstützen Sie fachkundig in allen Belangen bezüglich des Brandschutzes:
Seminare in moderner Umgebung
Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern die bestmögliche Brandschutzausbildung unter modernsten Bedingungen und in angenehmer Umgebung an. Außerdem bieten wir Firmen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter in „Erster Löschhilfe“ ausbilden zu lassen. Wenn möglich sogar in der eigenen Firma mit praktischer Feuerlöschübung (umweltfreundlich!).
Für weitere Anfragen nehmen Sie einfach
mit uns Kontakt auf:
bfbu@bfbu.at
Wussten Sie schon, was ÜBZERT macht?
Über ÜBZERT
Die ÜBZERT Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brand- und Umweltschutz GmbH (vormals ÜBZERT der BFBU (Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der Beratungsstelle für Brandschutz und Umweltschutz)) wurde am 15. März 2006 durch die 118. Verordnung des Herrn Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit akkreditiert. Im Jahre 2010 wurde das Gesetzblatt aktualisiert, durch die 354. Verordnung (BGBl. II Nr. 354/2010) vom 18. November 2010. Originaldokument einzusehen unter: http://ris1.bka.gv.at Suche unter: BGBl. 354/2010. Als staatlich akkreditierte Überwachungs- (BMWFJ – 92.715/0068-I/12/2010) und Zertifizierungsstelle (BMWFJ – 92.716/0072-I/12/2010) übernehmen wir die Sicherung des Qualitätsniveaus bei Brandschutzanlagen und deren fachgerechter Errichtung.
Den perfekten Ausbildungsplan gibt es bei BFBU
Aktuelle Ausbildungsinfos für das Brandschutzpersonal
Organisatorischer Brandschutz
viele Begriffe – ein Schutzziel: SICHERHEIT
Viele Begriffe werden im Zusammenhang mit Brandschutzpersonal verwendet. Jeder dieser Begriffe steht für ein unterschiedliches Ausbildungsniveau. Welches in Ihrem Fall notwendig ist, kann in Bescheiden der Behörde festgelegt sein (zum Bespiel: Betriebsanlagengenehmigungsbescheid) oder ergibt sich aus dem „Stand der Technik“ anhand der Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz oder anderen Normen.
Unterweisung in Erster Löschhilfe
Keine Scheu vor Feuerlöschern
Unterweisungen bei Ihnen Vorort?
Nach diesem Motto bilden wir seit vielen Jahren Arbeitnehmer aller Sparten im Bereich der ERSTEN LÖSCHHILFE aus. Einerseits ergibt sich eine Verpflichtung des Arbeitgebers aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere basierend auf den Inhalten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes sowie der Arbeitsstättenverordnung.