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Die neue TRVB 117 O 2018

basiert grundsätzlich auf der Vorgängerversion aus dem Jahr 2010.

Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB)

Wesentliche Änderungen betreffen folgende Punkte:

Nutzungsbezogene Seminare:

Nutzungsbezogene Seminare sind nach wie vor verpflichtend zu absolvieren (möglichst rasch nach dem Grundausbildung „Modul 2“; jedoch spätestens innerhalb der ersten 2 Jahre nach „Modul 2“), sofern eine der drei Nutzungsklassen (N1, N2, N3) zutrifft. Das bisherige Nutzungsbezogene Seminar N4 ist nunmehr entfallen, da davon auszugehen ist, dass eine weitere „Hauptnutzung“ vorliegt und daher dieses Seminar zu besuchen ist.

Verlängerung des Brandschutzpasses

Der Brandschutzbeauftragte muss innerhalb von 5 Jahren die Gültigkeit seines Brandschutzpasses durch den Besuch einer Fortbildungsveranstaltung verlängern. Dies kann neben einem Technikseminar oder Nutzungsbezogenen Seminare auch eine Brandschutztagungen, Jour Fixes, etc. sein, sofern die Ausbildungszeit mind. 360 Minuten beträgt und die Ausbildung von einer anerkannten Ausbildungsinstitution veranstaltet wird. Wesentliche Änderung ist, dass es mit der neuen TRVB 117 O eine 3-monatige Toleranzfrist eingeführt wurde.

Die Gültigkeit des Brandschutzpasses für Brandschutzwarte bleibt weiterhin unbegrenzt, wobei auch die Fortbildungspflicht für den Brandschutzwart (zumindest innerbetrieblich) bestehen bleibt.

Neue Sonderseminare:

Neu aufgenommen wurden folgende Seminare:

  • Feuer- und Heißarbeiten gemäß TRVB 104
  • Brandschutzfachkraft auf Baustellen
  • Ortsfeste Löschwasseranlagen (gilt jedoch nicht für die Passverlängerung!)
  • Rauchwarnmelder (gilt jedoch nicht für die Passverlängerung!)