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Neue OIB Richtlinien 2019

Im April 2019 wurden die OIB-Richtlinien April 2019 durch die Generalversammlung des OIB beschlossen. Die verpflichtende Umsetzung erfolgt über die einzelnen Bauordnungen bzw. Bautechnikverordnungen der Bundesländer.

Wesentliche Änderungen in der Ausgabe 2019 sind die Aufnahme der Anforderungen an Schächte und Installationen sowie die Einführung von Vorschriften für die Nutzungen Altersheime, Altenwohnheime, Seniorenheime, Seniorenresidenzen (und Gebäude mit vergleichbarer Nutzung), Pflegeheime, Krankenhäuser und Versammlungsstätten.