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Erleichterungen durch TRVB 124 F 2017

Die Ermittlung der erforderlichen Anzahl an tragbaren Feuerlöscher als Mittel der ersten Löschhilfe ist seit Inkrafttreten der TRVB 124 F 2017 leichter geworden. Nun muss nicht mehr über „Löscheinheiten“ gerechnet werden, sondern die nötige Anzahl lässt sich direkt aus der Fläche und der dort vorhandenen Brandlast ermitteln.

Als Beispiel sei ein Büro mit einer Fläche von 600 m² angeführt. Je 400 m² Fläche bei geringer Brandgefährdung (im Fall von Büronutzung, Wohngebäude, Schule, etc…) ist ein tragbarer Feuerlöscher mit einem Löschvermögen (Rating) 13 A erforderlich. Somit sind 2 Feuerlöscher mit einem Löschvermögen von (mindestens) je 13 A erforderlich.