Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die Voraussetzung, um als Brandschutzbeauftragter tätig sein zu dürfen. In Österreich ist ein Brandschutzbeauftragter (BSB) für viele Betriebe aufgrund behördlicher Vorgaben (Bescheide), Versicherungsbedingungen oder des zu Grunde liegenden Brandschutzkonzeptes verpflichtend.
Die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten wird grundsätzlich von betriebseigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen, die eine Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert haben. Jedoch kann auch der Brandschutzbeauftragte von einem externen Dienstleister gestellt werden. In diesem Fall muss jedoch ein betriebseigener Brandschutzwart vorhanden sein.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten und dessen Tätigkeit ist in Österreich durch die Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117 O geregelt. Diese Richtlinie definiert die Ausbildungsinhalte, die Dauer und die verpflichtenden Ergänzungen.
Der Brandschutzbeauftragte sorgt für die Organisation des vorbeugenden Brandschutzes, erstellt und kontrolliert die Brandschutzordnung, überwacht die technischen und organisatorischen Maßnahmen, hält Kontakt zu Behörden und Einsatzorganisationen und schult die Belegschaft im richtigen Verhalten im Brandfall.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Der klassische Weg beginnt mit dem Modul 1 – Brandschutzwart (BSW). Dieses eintägige, sechsstündige Seminar vermittelt die Grundlagen: rechtliche Bestimmungen, baulicher und technischer Brandschutz, Erste Löschhilfe sowie praktische Löschübungen. Absolventen dieses Moduls können als Brandschutzwarte tätig werden.
Darauf aufbauend folgt das Modul 2 – Brandschutzbeauftragter (BSB). Dieses dauert in der zwei Tage (zwölf Stunden) und vertieft die Kenntnisse. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen stehen organisatorische Brandschutzkonzepte, Prüfpflichten, Dokumentation sowie der Umgang mit Brandschutzeinrichtungen im Mittelpunkt. Teilnahmevoraussetzung ist das abgeschlossene Modul 1.
Ergänzend sind innerhalb von zwei (bzw. drei) Jahren nach der Grundausbildung Technik- und nutzungsspezifische Seminare zu absolvieren, wenn im Betrieb beispielsweise Sprinkleranlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder spezielle Nutzungsarten (etwa Hotels, Schulen, Industrieanlagen oder Krankenhäuser) vorhanden sind.
Gültigkeitsdauer der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung wird der Teilnehmer als provisorischer Brandschutzbeauftragter eingestuft. Erst wenn alle erforderlichen Ergänzungsseminare absolviert wurden, ist die Qualifikation vollständig.
Die Eintragung erfolgt im sogenannten Brandschutzpass, der als offizielles Nachweisdokument dient. Dieser Pass ist für den Brandschutzbeauftragten fünf Jahre gültig.
Rezertifizierung und Fortbildung
Um die Gültigkeit des Brandschutzpasses des Brandschutzbeauftragten zu verlängern, ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Innerhalb von fünf Jahren müssen Brandschutzbeauftragte mindestens sechs Stunden an anerkannten Weiterbildungen nachweisen. Diese Auffrischungen stellen sicher, dass die Verantwortlichen immer auf dem aktuellen Stand der Technik, der Normen und der gesetzlichen Vorschriften sind.
Wird die Fortbildung nicht rechtzeitig absolviert, verliert der Pass seine Gültigkeit, und die Person darf nicht mehr als Brandschutzbeauftragter tätig sein.
Der Brandschutzpass
Der Brandschutzpass ist ein zentrales Element, um die Ausbildung zum Brandschutzwart zu dokumentieren. Eingetragen werden durch die anerkannten Ausbildungsinstitutionen: absolvierte Module, Ergänzungsseminare und Fortbildungen. Arbeitgeber, Behörden oder Prüforgane können so jederzeit nachvollziehen, ob die Qualifikation den Anforderungen entspricht.
Für Unternehmen bietet der Pass außerdem eine klare Übersicht über den Qualifikationsstand ihrer Mitarbeiter im Bereich Brandschutz.
Weitere wichtige Punkte
- Kosten & Dauer: Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauert in der Regel drei Tage (Modul 1 und Modul 2) zuzüglich der erforderlichen Ergänzungsseminare. Die Kosten bewegen sich je nach Anbieter und Umfang meist im Bereich von einigen hundert Euro.
- Teilnehmerkreis: Prinzipiell kann jeder Mitarbeiter die Ausbildung absolvieren, sofern er das Modul 1 erfolgreich abgeschlossen hat. Technisches Grundverständnis ist von Vorteil, zwingende berufliche Qualifikationen sind nicht vorgeschrieben.
- Aufgaben im Betrieb: Neben der Überwachung technischer Anlagen gehört auch die Erstellung der Brandschutzordnung, die Durchführung von Brandschutzübungen und die Schulung von Mitarbeitern zu den Kernaufgaben.
- Verantwortung: Obwohl der Arbeitgeber rechtlich für den Brandschutz verantwortlich bleibt, übernimmt der Brandschutzbeauftragte eine wesentliche organisatorische und beratende Funktion.
Fazit
Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in Österreich ist klar geregelt und stellt sicher, dass in Betrieben kompetente Ansprechpartner für den Brandschutz zur Verfügung stehen. Mit dem modularen Aufbau, der verpflichtenden Fortbildung und dem Brandschutzpass ist ein transparentes System geschaffen, das sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch den praktischen Bedürfnissen von Unternehmen gerecht wird.
Wer sich zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten entscheidet, übernimmt nicht nur Verantwortung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Menschen und Sachwerten. Unsere Ausbildungstermine finden Sie hier