Die
Beratungstelle für Brandschutz und Umweltschutz (BFBU)
Brandschutzwart-
oder Brandschutzbeauftragtenausbildung, Anleitung zur Brandalarm und Räumungsübung,
Brandschutzpläne, Brandschutzberatung, Brandschutzkonzepte usw. sind
nur ein kurzer Auszug unseres Angebotes. Wir unterstützen sie fachkundig
in allen Belangen betreffend Brandschutz.
Überwachungs-
und Zertifizierugsstelle der BFBU (ÜBZERT)
Überwachungs-
und
Zertifizerungsstelle
derBFBU
Die ÜBZERT
der BFBU (Überwachungs- und Zertifizierungsstelle der
Beratungsstelle für Brandschutz und Umweltschutz) wurde am 15. März
2006 durch die 118. Verordnung
(BGBl. II Nr. 118/2006) des Herrn Bundesministers für Wirtschaft
und Arbeit akkreditiert.
Original Dokument einzusehen unter: http://ris1.bka.gv.at
Suche unter: BGBl. 118/2006
Ausbildung von Dienstnehmern lt. 368 Verordnung/
Arbeitsstättenverordnung
"Erste
und Erweiterte Löschhilfe"
Verhalten
im Brand- und Gefahrenfall § 45 /6
bei
Ihnen vor Ort oder im Seminarzentrum der BFBU.
Ziele:
Die Teilnehmer sollen nach Abschluss der Schulung mit der Handhabung
von tragbaren Feuerlöscheinrichtungen vertraut sein.
Inhalte:
• Die verschiedenen Bauarten von Feuerlöschern
• Löschmittel und deren Anwendungsbereiche
• Praktische Handhabung der Feuerlöscher
• Richtige Löschtaktik bei Flächen-, Abfalleimer- und PC
Bränden
• Richtige Löschtaktik bei Fettbränden
• Allgemeines Verhalten im Brandfall
• Maßnahmen nach einem Brand
Arbeitsformen: Theoretischer Teil Praktischer Teil. Vorführung
der verschiedenen Handfeuerlöscherarten und praktische Übung
an einem Feuerlöschsimulator.
Seminar:
Betriebe mit besonderer Personengefährdung
Zielgruppe:
Nutzungsbezogenes Seminar lt. TRVB O 117 06 verpflichtend für alle
Brandschutzbeauftragte, welche ab den Jahr 2006 die Ausbildung zum BSB
absolviert haben, und Interessierte Personen die Verantwortungsträger
sind.
Voraussetzungen: Brandschutzbeauftragten ( Modul 1 u.
Modul 2).
Für Interessierte Personen keine.
Zielgruppe:
Brandschutzwarte, Personen welche eine Ausbildung in Erster Löschhilfe
anstreben.
Voraussetzungen: für Teilnehmer an der Schulung
für Erste Löschhilfe ist keine Voraussetzung nötig,die
Ausbildung für Brandschutzwarte, die eine Verlängerung des des
Brandschutzpasses im Sinne der TRVB O117 benötigen.
Unser aktuelles Kurs- und Seminarangebot
können Sie bequem online buchen, Sie können sich aber
auch ein Anmeldeformular
ausdrucken. Wählen Sie aus unserem Angebot.
Auszüge aus dem Lehrvideo "HANDHABUNG
VON TRAGBAREN FEUERLÖSCHGERÄTEN" das ABC des vorbeugenden
und abwehrenden Brandschutzes können nun online gesehen werden.